Reden
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| 01. Dezember 2006 | Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft |
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Rede vor dem Bundesrat am 24. November 2006 anlässlich der Entschließung des Bundesrates zur deutschen Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2007 Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich darüber, für die Bundesregierung zur deutschen Ratspräsidentschaft Stellung nehmen zu können. Ich werde mich im Wesentlichen auf einige Aspekte beziehen, die die Länder bereits am 22. Juni dieses Jahres formuliert haben. Das Arbeitsprogramm wird am 29. November vom Kabinett gebilligt. Frau Bundeskanzlerin wird am14. Dezember eine Regierungserklärung abgeben, und zwar zum anstehenden Europäischen Rat und zur deutschen Ratspräsidentschaft. Ebenfalls am 29. November werden wir das 18-monatige Präsidentschaftsprogramm mit Portugal und Slowenien, den nachfolgenden Präsidentschaften, abstimmen. Es ist das erste Mal, dass ein solches trilaterales Arbeitsprogramm aufgelegt wird. Das zeigt die Konsequenzen für die Europäische Union, nicht bei jeder Präsidentschaft etwas Neues zu erfinden, sondern ein kontinuierliches Arbeitsprogramm aufzustellen.Das Programm soll am 11. Dezember vom Rat für Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen angenommen werden. Die deutsche EU-Präsidentschaft fällt in der Tat in eine schwierige Zeit. Wir alle wissen, dass von einer „Krise“ der Europäischen Union gesprochen wird. Teilweise werden an die deutsche EU-Präsidentschaft auch unrealistische Erwartungen gestellt, besonders in Bezug auf den Verfassungsprozess. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Präsidentschaft wird sich diesen Erwartungen natürlich stellen. Wenn sie aber erfolgreich werden soll, bedarf es – gerade im Hinblick auf den Verfassungsprozess – der Unterstützung der Mitgliedstaaten; das gilt für alle Präsidentschaften. Wir nehmen die Herausforderung an. Die Präsidentschaft ist gut vorbereitet. Ich möchte mich an dieser Stelle bei Ihnen, den Ländern, dafür bedanken, dass Sie im Vorfeld, abgesehen von den Vorschlägen, welche Themen in die Präsidentschaft einfließen sollen, durch die Bereitstellung von Personal zur Verstärkung der Bundesministerien sehr konkret geholfen haben. Diese Zusammenarbeit ist unabdingbar für das gemeinsame Gelingen. Schwerpunkte der deutschen Präsidentschaft werden sein: der Verfassungsprozess, die Lissabon-Strategie, der Raum von Freiheit, der Sicherheit und des Rechts. Wir möchten den Blick noch stärker auf die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts lenken. Zentrale Zukunftsfragen lassen sich nur im europäischen Verbund bewältigen. Die Bürger – da zeigt sich die Thematik, die soeben angesprochen worden ist – möchten den konkreten Wert der Europäischen Union im Alltag wieder stärker erfahren. Hier kann der Subsidiaritätsgedanke eine wesentliche Rolle spielen. Wir wollen am 25. März nächsten Jahres den 50. Jahrestag der Unterzeichnung der Römischen Verträge auch in Berlin entsprechend begehen. Es wird eine „Berliner Erklärung“ geben. Schon im Vorfeld wird sich zeigen, wie die Europäische Union die Herausforderungen der Zukunft annehmen wird. Es kann nicht immer nur um den Binnenmarkt gehen, auch Fragen der sozialen Dimension der Europäischen Union müssen angesprochen werden. Allerdings würde es nicht genügen, wenn wir in der Erklärung nur auf 1957 zurückblickten. Natürlich muss immer deutlich gemacht werden, welche Chancen die Europäische Union mit sich gebracht hat und welche Ziele erreicht worden sind. Wir haben unter Tagesordnungspunkt 1 gehört, dass sie eine Erfolgsgeschichte ist. Außerhalb der Europäischen Union wird man oft gefragt, wie wir es geschafft haben, einen solchen friedlichen Zusammenschluss herbeizuführen. Die „Berliner Erklärung“ wird Mittelpunkt unserer Präsidentschaft sein. In Ihrer Entschließung heißt es, nachhaltiges Wachstum, mehr Beschäftigung und mehr wirtschaftliche Dynamik müssten prioritäre Ziele für uns und die kommenden Präsidentschaften sein. Insofern decken sich die von den Ländern genannten Schwerpunkte zur Lissabon-Strategie weitgehend mit den Vorstellungen der Bundesregierung. Beim Frühjahrsgipfel am 8./9. März nächsten Jahres stehen die Umsetzung der Lissabon-Strategie, aber auch Energie- und Klimapolitik – worüber wir in den letzten Wochen und Monaten intensiv diskutiert haben – sowie bessere Rechtsetzung auf dem Programm. Gerade im Bereich der Energiepolitik zeigt sich ein weites Feld – von Energieaußenbeziehungen bis zur Effizienz im Umgang mit Energie. Zur Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität muss Europa die Zusammenarbeit von Polizei und Justiz verbessern und gleichzeitig die bürgerlichen Freiheitsrechte wahren. Bei der europäischen Migrationspolitik gilt es, auch das Verhältnis von Europa zu Afrika zu betrachten; darüber haben wir in den letzten Monaten und selbst gestern in Tripolis diskutiert. Die östlichen und südöstlichen Nachbarregionen sind mit einzubeziehen. Im Bereich des EU-Außenhandels stehen die östlichen Nachbarn mit drei Komponenten in unserem Fokus: Vertiefung der Beziehungen zu Russland, Weiterentwicklung der europäischen Nachbarschaftspolitik, Erarbeitung einer Zentralasienstrategie. Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich auf einen Punkt konkret eingehen, der gerade angesprochen worden ist! Wir dürfen gegenüber Ländern, die heute nicht Mitglied der Europäischen Union sind, aber durch vorangegangene Entscheidungen der europäischen Staats- und Regierungschefs eine Perspektive erhalten haben, nicht sagen, dass wir uns daran nicht mehr gebunden fühlten. Die Perspektive beispielsweise für die Länder des westlichen Balkans muss aufrechterhalten bleiben. Wir alle wissen, dass sich ein Beitritt nicht von heute auf morgen vollzieht. Jedes Land hat seinen eigenen Entwicklungsprozess, manche Länder sind von einem Beitritt noch sehr weit entfernt. Die Perspektive aber einfach zurückzunehmen wäre das falsche Signal. Unser Ziel, Sicherheit und Stabilität in unserer unmittelbaren Umgebung auszubauen, zeigt sich beispielsweise am europäischen Engagement im Kosovo. Möglicherweise werden während unserer Präsidentschaft die Konsequenzen einer gefundenen Statuslösung für den Kosovo eintreten: Die Europäische Union wird die größte zivile ESVP-Mission in Gang setzen können. Ein Aspekt, der bei keiner Präsidentschaft auf der Tagesordnung stand – auch nicht während der finnischen Präsidentschaft –, ist der Konflikt zwischen Israel und dem Libanon. Der Nahe Osten, Irak, Afghanistan, Darfur werden einige der weiteren Themen sein. Wir haben im nächsten Jahr auch die G8-Präsidentschaft. Der Ausbau der Partnerschaft mit Afrika ist in diesem Zusammenhang eine wichtige Brücke, die wir zu begehen haben. Der Verfassungsprozess steht an prominenter Stelle. Angesichts der bekannten zeitlichen Abläufe bleibt uns nur wenig Zeit, um dieses Projekt zusammenzuführen. Während der deutschen Präsidentschaft wird es voraussichtlich keine Einigung geben. Aber erstellt werden müssen ein Zeitplan und eine Struktur der Themen, wie wir weiter vorgehen, damit das Projekt möglicherweise unter französischer Präsidentschaft abgeschlossen werden kann und wir vielleicht bis zu den Wahlen zum Europäischen Parlament im Mai 2009 eine neue vertragliche Grundlage haben. Zwischen der Bundesregierung und den Ländern besteht kein Unterschied in der Einschätzung, dass der Erhalt der rechtlichen und politischen Substanz des Vertrages weiterverfolgt wird. Es kann nicht angehen, alle möglichen Bereiche zur Disposition zu stellen. Ich sage als Vertreter der Bundesregierung: Wenn wir ab 1. Januar den Hut der Präsidentschaft aufhaben, müssen wir Positionen zusammenführen. Mit dem Beitritt von Bulgarien und Rumänien haben zwei weitere Länder dem Verfassungsvertrag zugestimmt. 18 Mitgliedstaaten haben ihm dann ihr Ja gegeben, zwei haben über ein Referendum Nein gesagt. Ich füge in Klammern hinzu: Zwei haben bei einem Referendum auch Ja gesagt. Andere sind nicht grundsätzlich gegen die Verfassung. Ich meine, wir haben die gute Chance, die verschiedenen Ansichten während unserer Präsidentschaft zusammenzuführen und uns eine Struktur dafür zu geben, was wir erhalten wollen, was die Frage der Bezeichnung und die Inhalte des Vertrages angeht. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das kann nur gemeinsam gelingen. Wie auch von Ihnen gesagt worden ist, sollte es während der Präsidentschaft eine enge Zusammenarbeit zwischen der Bundesregierung und den Ländern geben. Die Länder sind vielfach Ort von informellen Räten, von hochrangigen Konferenzen. Die Länder, ihre Regionen können sich dabei in ihrer kulturellen Vielfalt darstellen. Die Präsidentschaft ist eine große Aufgabe. Die Erwartungen, die an uns gerichtet werden, sind sehr hoch. Hinsichtlich konkreter Gesetzesinitiativen, von denen vorhin die Rede war, unterscheiden wir uns in einem Punkt: Vom 1. Januar bis 30. Juni haben wir den europäischen Hut auf, nicht den deutschen Hut. Das heißt gelegentlich, dass wir nicht alle Punkte, über die wir auch heute diskutiert haben, aus deutscher Sicht einbringen können. Ich glaube, die Präsidentschaft kann gemeinsam gelingen. Wir freuen uns auch über die gerade geäußerte |
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