Günter Gloser MdB - Staatsminister für Europa

Reden
01. Dezember 2006
Beitritt Bulgariens und Rumäniens zur Europäischen Union

Rede vor dem Bundesrat am 24. November 2006 anlässlich der Debatte und Abstimmung des Bundesrates über den EU-Beitritt Rumäniens und Bulgariens

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren!

23 Mitgliedstaaten haben neben Bulgarien und Rumänien den Beitrittsvertrag bereits ratifiziert. In Dänemark hat das Parlament den Beitritt am 21. November in dritter Lesung gebilligt. In Deutschland haben sowohl die Bundesregierung mit der Einleitung des Ratifikationsverfahrens durch Kabinettbeschluss vom 5. April als auch der Bundestag mit seiner sehr klaren Zustimmung am 26. Oktober das Erforderliche getan, um die Ratifikation rechtzeitig bis zum Jahresende zu ermöglichen.

Wir stehen daher heute kurz davor, den vorläufigen Schlussstein einer Entwicklung zu setzen, die vom Zusammenbruch der Sowjetunion und dem Ende des Ost-West-Konflikts Anfang der 90er Jahre ihren Ausgang genommen hat: die Überwindung der jahrzehntelangen Spaltung Europas in Ost und West. Ohne Bulgarien und Rumänien wäre das geeinte Europa nicht vollständig.

Die Bundesregierung hat den Beitritt der beiden europäischen Staaten zur Europäischen Union von Anfang an unterstützt und gefördert. Dieser Politik liegt die Überzeugung zugrunde, dass es eine historische Verantwortung Deutschlands gibt, zur Überwindung der Teilung Europas beizutragen.

Die Einigung Europas liegt im Interesse Deutschlands. Für den Beitritt sprechen handfeste politische und wirtschaftliche Vorteile. Die Aufnahme von Bulgarien und Rumänien erhöht die Sicherheit in der Region, erschließt neue Märkte und Handelsbeziehungen und stellt den für wirtschaftliche Aktivitäten erforderlichen rechtlichen Rahmen sicher. Ich möchte auch die kulturelle Dimension im Verhältnis zwischen Deutschland und den beiden Ländern herausstellen.

Bulgarien und Rumänien haben seit der Wende 1989/90 enorme Anstrengungen unternommen, um ihr politisches System, ihre Wirtschaft und ihr Rechtssystem an den Standard der Europäischen Union anzupassen. Seit ihren 1995 gestellten Anträgen auf Beitritt zur Europäischen Union haben sie, unterstützt durch Heranführungsbeihilfen der Europäischen Union, aber auch dank tatkräftiger bilateraler Hilfe aus Deutschland, einen langen, mit Entbehrungen und Rückschlägen verbundenen Weg zurückgelegt. Nach dem Abschluss der Beitrittsverhandlungen2004 haben sie sich einem umfassenden Monitoringprozess unterzogen und ihre Reformen kontinuierlich fortgesetzt.

Mit dem Monitoringbericht vom 26. September 2006 bestätigt die EU-Kommission daher zu Recht das im Beitrittsvertrag vorgesehene Beitrittsdatum, den 1. Januar 2007. Die in den letzten 15 Jahren erreichten Fortschritte im Reformprozess der beiden Länder rechtfertigen es, Bulgarien und Rumänien die Rechte, aber auch die Pflichten eines EU-Mitglieds zu übertragen.

Um den ohne Zweifel – das haben die Vorredner schon angesprochen – noch bestehenden Defiziten in dem sensiblen Bereich Justiz und Inneres zu begegnen, schlägt die Europäische Kommission einen Kooperations- und Überprüfungsmechanismus vor, der Bulgarien und Rumänien konkrete, auf den Stand der Reformen in beiden Ländern zugeschnittene Zielvorgaben gibt, die in der Zeit nach dem Beitritt zu erreichen sind. Dazu gehören z. B. konkrete Verfassungs- und Gesetzesänderungen und weitere Schritte im Kampf gegen Korruption und organisierte Kriminalität. Gleichzeitig sollen ausgewiesene Experten Bulgarien und Rumänien bei den Reformen gezielt unterstützen. Die Kommission behält sich die Aussetzung der EU-weiten Anerkennung der Haftbefehle und Strafurteile beider Länder vor, falls die Zielvorgaben nicht erreicht werden.

Die Europäische Kommission wurde zudem durch die Bundeskanzlerin in einem Schreiben an Kommissionspräsident Barroso über die Auffassung des Bundestages unterrichtet, wonach dieser Schutzmaßnahmen zu Beginn des Beitritts insbesondere im Bereich Justiz/Inneres für erforderlich hält, sollten die von der Kommission genannten Defizite bis zum 1. Januar 2007 nicht beseitigt sein.

Auch in anderen kritischen Bereichen hat die Kommission Maßnahmen angekündigt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, diese Vorsichtsmaßnahmen sind notwendige Begleitmusik, nicht das eigentliche Hauptmotiv. Wir begrüßen es, dass der Beitritt beider Länder, zu denen wir lang währende freundschaftliche Verbindungen haben, in greifbare Nähe gerückt ist. Wir freuen uns, Bulgarien und Rumänien hoffentlich bald als neue Partner in der Europäischen Union willkommen heißen zu dürfen.

Bulgarien und Rumänien haben – das möchte ich an dieser Stelle betonen – zusammen mit ihrem EU-Beitritt den europäischen Verfassungsvertrag ratifiziert und damit ihren Willen zur Teilnahme an einer Weiterentwicklung und Vertiefung der europäischen Integration bekräftigt. Beide Länder werden damit einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass die EU ihre Beziehungen zu der unter vielen Aspekten strategisch wichtigen Region des Schwarzen Meeres ausbauen kann.

Der Beitritt beider Länder, meine sehr verehrten Damen und Herren, wird daher ein positives Zeichen für die Zukunftsfähigkeit der Europäischen Union setzen.

 

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