Günter Gloser MdB - Staatsminister für Europa

EU-Ratspräsidentschaft

Welche Aufgaben hat die EU-Präsidentschaft?

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Mehr Licht! – Installation zur deutschen Ratspräsidentschaft
von Amy und Sibel Öztürk in Brüssel

Aufgabe der Präsidentschaft ist es, in enger Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission die laufenden Geschäfte der EU zu leiten, vorliegende Beschlüsse umzusetzen, aber auch neue Impulse zu geben. Ihr obliegt es außerdem, bei politisch umstrittenen Themen unter den Mitgliedsländern einen Kompromiss zu suchen. Die Präsidentschaft vertritt die Union auch nach außen und nimmt zu Ereignissen in der Welt für die EU Stellung. 

Die jeweilige Präsidentschaft leitet zwei wichtige Gremien der EU: Den Europäischen Rat und den Rat der Europäischen Union . Daher spricht man auch vom „Ratsvorsitz“ oder von der „Ratspräsidentschaft“. Häufig wird einfach die kurze Bezeichnung „EU-Vorsitz“ benutzt.

Die Präsidentschaft wechselt halbjährig nach einem Plan, den die Staats- und Regierungschefs langfristig festgelegt haben. Das Land, welches den EU-Vorsitz innehat, stimmt sein Arbeitsprogramm eng mit den beiden Ländern ab, die anschließend die Präsidentschaft übernehmen; im Falle von Deutschland sind das Portugal und Schweden.

Die deutsche EU-Präsidentschaft im Internet: www.eu2007.de

Welche Länder übernehmen in den nächsten Jahren die EU-Präsidentschaft?

Bereits heute steht fest, in welcher Reihenfolge die Mitgliedstaaten der EU bis 2020 die Präsidentschaft übernehmen. Dabei wird darauf geachtet, dass sich kleine und große Mitgliedstaaten abwechseln. Die neuen Mitgliedstaaten, die 2004 der EU beigetreten sind, werden erst ab 2008 berücksichtigt. Dadurch soll ihnen ein Mindestmaß an Zeit zur Anpassung und Vorbereitung gewährt werden, bevor sie selbst den Vorsitz übernehmen. Bis 2010 sieht die Reihenfolge der EU-Vorsitze folgendermaßen aus:

  • 2. Halbjahr 2007:Portugal
  • 2008
    1. Halbjahr 2008: Slowenien
    2. Halbjahr 2008: Frankreich
  • 2009
    1. Halbjahr: Tschechische Republik
    2. Halbjahr: Schweden 
  • 2010
    1. Halbjahr: Spanien
    2. Halbjahr: Belgien

Was versteht man unter dem „Europäischen Rat“?

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Gruppenbild des Europäisches Rates in Brüssel, 14.-15.12.2006

Der Europäische Rat, kurz auch ER genannt, setzt sich aus den Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten zusammen. Er ist nicht zu verwechseln mit dem Rat der EU und dem Europarat !

Der Europäische Rat nimmt in der Entscheidungsstruktur der Europäischen Union eine Sonderstellung ein und gilt als das wichtigste politische Gremium der EU. Zusammenkünfte der Staats- und Regierungschefs waren in der Europäischen Gemeinschaft zunächst nämlich nicht vorgesehen. Zu solchen „Gipfeltreffen“ kam es vielmehr aus der Praxis heraus zu Beginn der 60er Jahre. Ab den 70er Jahren wurden diese Treffen regelmäßiger und erhielten 1974 den Namen „Europäischer Rat“. In der Einheitlichen Europäischen Akte (1986) sind diese Tagungen rechtlich verankert.

Der ER tagt mindestens zweimal jährlich, in der Regel tritt er mittlerweile viermal im Jahr zusammen. Geleitet wird er von dem Staats- und Regierungschef des Landes, das den Ratsvorsitz innehat. Außerdem nehmen die Außenminister sowie der Kommissionspräsident und ein weiteres Mitglied der Kommission an den Beratungen teil.

Angesichts der zunehmenden Bedeutung der EU für die nationale Politik ist es sinnvoll, dass die Staats- und Regierungschefs regelmäßig zusammen kommen, um wichtige europäische Fragen zu erörtern. Der Vertrag von Maastricht (1992) legt offiziell fest, dass der Europäische Rat Initiator der wichtigsten Politiken der Union und befugt ist, wichtige strittige Fragen zu entscheiden. Der ER ist mittlerweile zu einem wichtigen Medienereignis geworden, da ihm in der Öffentlichkeit wohlbekannte Persönlichkeiten angehören und einige Tagesordnungspunkte oft umstritten sind. Die Komplexität der Themen erfordert zunehmend mehr Beratungszeit. Deshalb werden immer häufiger so genannte Sondergipfel einberufen.

Die Ergebnisse der Europäischen Räte werden in den „Schlussfolgerungen“ zusammengefasst und veröffentlicht. Die Schlussfolgerungen bilden die politischen Leitlinien für die Arbeit von EU-Kommission und dem Rat der EU.

Der Europäische Rat im Internet: http://europa.eu/european_council/index_de.htm

Welche Funktionen hat der „Rat der EU“?

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Das Ministertreffen für Justiz und Inneres in Dresden, 15.1.2007

Der Rat der Europäischen Union wird auch Ministerrat genannt. Dort sind die einzelnen Mitgliedstaaten durch die jeweiligen Fachminister ihrer Regierung vertreten. Das bedeutet, der Ministerrat wechselt seine Zusammensetzung je nach Beratungsgegenstand: Die Verkehrsminister bilden den „Verkehrsrat“, die Umweltminister den „Umweltrat“ u. s. w..

Der Rat „Allgemeine Angelegenheiten“ (auch „Allgemeiner Rat“ genannt), in dem die Außenminister zusammenkommen, ist die wichtigste Ratsformation. Er koordiniert die Ratsarbeit insgesamt und bereitet die Tagungen des Europäischen Rates vor. Daneben übt er seine gesetzgeberischen und politischen Aufgaben als Entscheidungsgremium für die EU-Außenbeziehungen und die institutionellen Fragen der EU aus.

Der Rat wird von einem Generalsekretariat und dem „Ausschuss der Ständigen Vertreter“ in seiner Arbeit unterstützt. „Ständige Vertreter“ sind Botschafter der Mitgliedstaaten bei der EU. Der Ausschuss bereitet die Tagungen des Rates vor. Hierher gelangen die Gesetzesentwürfe der EU-Kommission. Herrscht im „Ausschuss der Ständigen Vertreter“ (und in Abstimmung mit dem Europäischen Parlament) Einigkeit, ist die Entscheidung der Minister nur noch Formsache.

In vielen Fällen jedoch müssen die Minister selbst einen Kompromiss erarbeiten. Denn im Rat werden natürlich auch nationale Interessen vertreten. Die unterschiedlichen Wünsche und Auffassungen der Mitgliedstaaten müssen hier durch Kompromisse auf einen europäischen Kurs gebracht werden – häufig kein einfaches Unterfangen, das dem EU-Vorsitz viel politisches Fingerspitzengefühl abverlangt.

Der Rat kann Beschlüsse mit einfacher Mehrheit, mit qualifizierter Mehrheit oder einstimmig fassen. Die Verträge der EU legen fest, für welche Bereiche welches Abstimmungsverfahren gilt. Bei einstimmigen Beschlüssen hat jedes Land eine Stimme. Das betrifft zum Beispiel den Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik oder die Innen- und Justizpolitik. Auch für den Fall, dass der Rat von Vorschlägen der EU-Kommission abweichen oder Änderungen des Europäischen Parlamentes ablehnen will, ist Einstimmigkeit vorgeschrieben.

Bei Beschlüssen mit qualifizierter Mehrheit werden die Stimmen der Länder unterschiedlich gewichtet. In den meisten Fällen sind übrigens Entscheidungen mit qualifizierter Mehrheit notwendig.

Der Rat der Europäischen Union im Internet: http://www.consilium.europa.eu

In welchem Verhältnis zur EU steht der „Europarat“?

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Das Gebäude des Europarates in Straßburg

Der Europarat ist keine Einrichtung der EU und auch sonst nicht institutionell mit ihr verbunden, auch wenn beide dieselbe Flagge und dieselbe Hymne verwenden. Der Europarat wurde 1949 als zwischenstaatliche Organisation gegründet mit dem Ziel, die Menschenrechte zu schützen, die kulturelle Vielfalt Europas zu fördern und gesellschaftlichen Problemen wie Rassismus und Intoleranz entgegenzutreten. Zu den frühen Errungenschaften des Europarates zählt die Erarbeitung der Europäischen Menschenrechtskonvention. Damit die Bürgerinnen und Bürger ihre Rechte im Rahmen dieser Konvention ausüben können, setzte der Europarat den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein.

Der Europarat umfasst alle Staaten des geographischen Europas einschließlich Russland (außer Montenegro, Weißrussland und Vatikanstadt), sowie Armenien, Aserbaidschan, Georgien, die Türkei und Zypern. Er zählt insgesamt 46 Mitglieder. Sein Sitz ist im Palais de l’Europe in Straßburg.

Der Europarat im Internet: http://www.coe.int

 

 

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