Günter Gloser MdB - Staatsminister für Europa

Parlament
13. März 2007
„Rente mit 67“ und „Initiative 50plus“ vom Bundestag beschlossen

Am Freitag, den 9. März wurden die Gesetzentwürfe „Rente mit 67“ und „Initiative 50plus“ in 2./3. Lesung vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Das Votum des Parlaments ist eine notwendige Antwort auf die Herausforderungen, die der demographische Wandel für Gesellschaft und Arbeitswelt mit sich bringt. 

Vor dem Hintergrund weiter steigender Lebenserwartung und gleichzeitig sinkender Geburtenrate ist die stufenweise Anhebung des Renteneintrittsalters von 65 auf 67 Jahre eine wichtige politische Maßnahme, um den Beitragssatz bis zum Jahr 2020 nicht über 20 Prozent steigen zu lassen.

Weil wir wissen, dass eine Erhöhung der Lebensarbeitszeit ins Leere läuft, wenn sich an der derzeitigen Arbeitsmarktsituation für ältere Menschen nichts ändert, wird bereits jetzt die Initiative 50plus gestartet. Damit sollen die Beschäftigungschancen und Qualifikationen älterer Arbeitnehmer verbessert werden, denn ihre Erfahrungen und Kompetenzen werden gebraucht.

Mehr Informationen zur Initiative 50plus finden Sie unter: http://www.generationenarbeit.de/menu/-1/  

Rente mit 67 erst ab 2029

Der Übergang ins Renteneintrittsalter erfolgt langsam und moderat: erst ab 2012 wird es schrittweise um einen Monat und ab 2024 um zwei Monate pro Jahr erhöht, so dass dann ab 2029 das gesetzliche Renteneintrittsalter bei 67 Jahren liegt. Das bedeutet, dass die Geburtsjahrgänge ab 1964 als erstes von den Neuerungen betroffen sind.

Versicherte, die mindestens 45 Pflichtbeitragsjahre aus Beschäftigung, Kindererziehung und Pflege erreicht haben, können nach wie vor mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Hierbei werden auch Kinderberücksichtigungszeiten bis zum 10. Lebensjahr des Kindes angerechnet.

Vorbehaltsklausel

Die SPD-Bundestagsfraktion hat an die Anhebung des Rentenalters bestimmte Bedingungen geknüpft. Laut einer Vorbehaltsklausel im Gesetzentwurf ist die Bundesregierung verpflichtet, regelmäßig darüber zu berichten, ob die Maßnahmen mit der Entwicklung der Arbeitsmarktsituation und der wirtschaftlichen und sozialen Lage älterer Arbeitnehmer vereinbar sind. Somit darf die Anhebung des Renteneintrittsalters nur dann umgesetzt werden, wenn sie mit den tatsächlichen Entwicklungen im Einklang steht.  

Rentenzugang flexibilisieren

Ältere Arbeitnehmer sollen die Möglichkeit haben, den Umfang ihrer Erwerbstätigkeit ihrem gesundheitlichem Leistungsvermögen anzupassen. Auf der Fraktionssitzung am 6. März hat die SPD-Bundestagsfraktion deshalb eine gemeinsame Arbeitsgruppe von Fraktion und Partei eingesetzt, die unter Beteiligung von Experten aus Wissenschaft und Praxis bis Ende 2007 Vorschläge erarbeiten wird, wie die Rente mit 67 flankiert werden soll. Beraten werden dabei u.a. Themen wie Qualifizierung und Weiterbildung, gesundheitsschonende Gestaltung von Arbeitsplätzen und Möglichkeiten gleitender Übergänge in den Ruhestand.

 

 

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