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| 26. Februar 2010 | Kommentargottesdienst in der St.-Lorenz-Kirche |
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Verehrte Gottesdienstbesucher, wir halten hier Gottesdienst, und kein juristisches Hauptseminar. Daran möchte ich mich halten und mich deshalb mit juristischen Kommentaren möglichst kurz fassen. Wenn man allerdings die Messlatte der Moral anlegt, wird man feststellen, dass es ethische Probleme gibt, die so groß sind, dass sie kaum ausgemessen werden können. Ich denke an Fragen wie die Sterbehilfe, die Abtreibung, die Genmanipulation, die Stammzellenforschung. Solchen Entscheidungen gegenüber ist die Frage des Ankaufs illegal erlangter Informationen wohl eher im kleinen Maßstab zu bemessen. Dennoch muss ein moralisches Urteil erlaubt sein. Was die formale Rechtslage angeht, so teile ich die - wie man so sagt - "herrschende Meinung", dass es sich in dem Fall, der heute zur Diskussion steht, nicht um Hehlerei seitens des Staates, unserer Bundesrepublik Deutschland handelt. Die Rechtsprechung hat dies auch bisher gestützt, vorgeführt am Präzedenzfall der Liechtensteiner Bankkontendaten, der unter anderem zur Verurteilung von Herrn Zumwinkel geführt hat. Eine letztverbindliche Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu dieser Rechtsmaterie steht allerdings noch aus. Auch kritische Rechtsgelehrte sehen nicht den Hehlerei-Paragraphen 259 StGB als einschlägig an, sondern allenfalls § 17 Abs. 2 Ziffer 2 des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb oder den § 44 des Bundesdatenschutzgesetzes. Einsichtig ist sicher auch, dass wir es nicht mit einem Diebstahl im klassischen Sinn zu tun haben. Egal, ob es sich um einen Insider bei einer Schweizer Bank handelt oder um einen englischen Hacker - die Daten verbleiben ja der Bank, auch wenn sie kopiert und weitergegeben werden. Nach deutschem Recht ist jedenfalls weder die Herausgabe der Daten durch einen Insider, noch das Erhacken von Daten in Schweizer Banken strafbar. Bei den Daten handelt es sich aus deutscher Sicht um Informationen, die die Kontoinhaber rechtswidrig ihrem Finanzamt vorenthalten haben, und zwar zum Zweck persönlicher Bereicherung, was sicherlich kriminell ist. Ich bin der Auffassung, dass es ein seltsames Verständnis von Steuern wäre, wenn argumentiert wird, der Staat verschaffe sich durch diese Daten mit unlauteren Mitteln einen finanziellen Vorteil. Er verschafft sich das, was ihm rechtmäßig zusteht. Er tut, was seine Pflicht ist. Er verfolgt im Interesse der ehrlichen Steuerzahler die unehrlichen Steuerhinterzieher. Dass er sich dabei mit einem zwielichtigen Informanten einlässt, ist sicher kein unverhältnismäßiges Mittel. Hätte der Informant seine Informationen an ein Nachrichtenmagazin weitergegeben, das dann - überaus auflagefördernd! - die Liste der 1500 potentiellen Steuersünder abgedruckt hätte, mit dem Risiko, dass darunter auch Konteninhaber denunziert worden wären, die doch ihre Steuerleistung ordentlich erbracht hatten: Die Aufregung wäre groß, das Politikum aber eher geringer gewesen. Hätte der Informant seine Informationen jener Behörde weitergegeben, die speziell dafür da ist, Informationen zu sammeln, wenn nötig, sich solche Informationen auch zu erkaufen, mit denen Gefahren und Schaden von der Bundesrepublik Deutschland abgewehrt werden sollen, nämlich unserem Bundesnachrichtendienst, und dieser hätte seine Erkenntnisse ordnungsgemäß den Finanzbehörden zur Verfügung gestellt, so wäre dies höchstens ein relativ belangloser Vorgang im großen Netz der internationalen Spionagetätigkeit gewesen. So aber hat der Verräter seine Informationen dem Bundesfinanzminister angeboten. Im Falle Liechtenstein Peer Steinbrück, im Falle Schweiz nun Wolfgang Schäuble. Beide Politiker, die zu einer Entscheidung genötigt sind, die damit natürlich auch ein Politikum wird. Dieses Politikum hat nicht nur innenpolitische Aspekte. Es berührt auch außenpolitische Interessen. Nicht alles, was rechtens ist, ist gerecht. Nicht alles, was als gerecht erscheint, ist auch - zumal aus christlicher Sicht - ethisch gerechtfertigt. Das Schweizer Bankkundengeheimnis ist zweifellos rechtens. Und dennoch darf man es in Frage stellen. Als 1984 meine Freunde von der Sozialdemokratischen Partei der Schweiz eine Volksinitiative zur Abschaffung des Bankgeheimnisses starteten, da dieses kriminellen Handlungen Vorschub leiste, wurde diese Gesetzesinitiative mit 73 % Neinstimmen von den Eidgenossen abgelehnt. Seitdem haben auch die politischen Kritiker des strengen Bankkundengeheimnisses die Finger davon gelassen. Deshalb darf auf Schweizer Konten Geld gelagert werden, das rechtmäßig anderen als den Kontoinhabern zustünde, oder das auf unrechtmäßige Weise erworben worden ist. Und mit diesem Geld dürfen die Banken natürlich weiteres Geld verdienen. Geld schläft nicht. Es arbeitet. Für manche Menschen arbeitet das Geld so fleißig, dass sie selbst nicht mehr arbeiten müssen. Damit wird vielleicht ein Umstand beschrieben, der grundlegend ist für viele Verwerfungen in unserer Gesellschaft, für Unzufriedenheit und das Empfinden von Ungerechtigkeit, für Ängste vor Finanzkrisen und weiteren Börsencrashs. Deshalb darf auch ein Außenpolitiker, der die Eidgenossenschaft als eines der urdemokratischen Länder des Westens schätzt und vor dem freiheitsliebenden Volk Wilhelm Tells und Henri Dunants höchsten Respekt hat, einige nachdenkliche Anmerkungen machen. Ich drehe den Spieß nicht einfach um, und erhebe nun etwa gegenüber dem Staat der Eidgenossen den Vorwurf der Hehlerei. Obwohl zweifellos die Schweizer Banken das Geld der deutschen Steuerbetrüger entgegengenommen haben, um sich zu bereichern. Ich verstehe es auch, wenn die Schweiz erbittert an jenem Gewerbe festhält, das zumindest bis zur Finanzkrise eine Sicherheit für den Wohlstand der Alpenrepublik geradezu mühelos zu garantieren schien, eben den Bank- und Finanzdienstleistungen und diese gegenüber anderen Ländern konkurrenzlos vorteilhaft gestalten möchte. Ich erlaube mir auch ganz undiplomatisch die Anmerkung, dass es in der Schweiz zumindest eine politische Partei gibt, die mit patriotisch-fremdenfeindlichen Parolen und einem strengen Festhalten an dem, was angeblich Schweizer Werte und Schweizer Traditionsbewusstsein angeht, durchaus erfolgreich auf Stimmenfang geht. Es ist jene Sorte von Partei, die ich nicht mag. Bei uns nicht. In Frankreich nicht, in Italien nicht, und auch nicht in den Alpenrepubliken Österreich und Schweiz.
Zu einer dieser unverzichtbaren Traditionen, die gleichsam zur Schweizerischen Identität führen, wird auch das Bankkundengeheimnis erklärt. Weniger humanitär war dann allerdings der Umgang Schweizer Banken mit diesen Fluchtgeldern nach 1945. Denn es bedurfte einer langen und komplizierten Auseinandersetzung, bis viele der Erben der ermordeten europäischen Juden Zugriff auf das in der Schweiz verwahrte Geld erlangten. Von den 1,8 Billionen (!) Euro, die heute auf Schweizer Auslandskonten gebunkert sind und sich dort vermehren dürfen, kann heutzutage sicher nur ein Bruchteil als "Fluchtgelder" im moralisch einwandfreien Sinne betrachtet werden. Bei einem größeren Teil handelt es sich um Steuerfluchtgelder. Kein ethisch gerechtfertigtes "Fluchtgeld" ist sicher auch jenes Konto in zweistelliger Millionenhöhe, das einem gewissen Jean-Claude Duvalier gehört, besser bekannt unter dem Namen "Baby Doc". Moralische Skrupel, was dieses dem haitianischen Volk abgepresste Geld betrifft, hatte sogar der Schweizer Bundesrat, der immerhin in einer Sonderverordnung dafür gesorgt hat, dass der Ex-Diktator nicht über dieses Geld verfügen kann. Ich stimme jedoch jenem reformierten Schweizer Pfarrer zu, der sich die Frage gestellt hat, ob es denn nicht verrückt sei, wenn er vom Schweizer Kirchenvolk ein paar hunderttausend Franken Spenden für das bitter arme, vom Erdbeben so schwer betroffene haitianische Volk, erbettele, während auf einer Schweizer Bank die Millionen des früheren Staatschefs unangetastet lagern, mit denen dessen Volk wirksam geholfen werden könne. In der Tat: hier würde ein hartes Mittel einen wichtigen Zweck heiligen, ohne dass ich damit in Gewissensprobleme käme. Ich mache kein Hehl daraus, dass ich damit rechne, dass die derzeitige Affaire dazu führen wird und dass das Schweizer Bankkundengeheimnis internationalen Normen angepasst werden wird. Wie dies aufgrund des Vorgängerfalles im Fürstentum Liechtenstein ja bereits geschehen ist. Ich halte es für richtig, wenn auf internationaler Ebene über Rechtsabkommen und Rechtsvereinheitlichungen sich Staaten, die auf rechtsstaatliche Weise Steuern erheben, gegenseitig dazu verhelfen, dass diese Steuern nicht mehr hinterzogen werden können. Ich habe kein Verständnis dafür, wenn gerade die Liberalen gegen eine Liberalisierung des Bankgeheimnisses sind, und private Vermögensverhältnisse am liebsten der absolut schützenswerten persönlichen Intimsphäre zuordnen möchten. Für mich gilt noch immer Grundsatz "Gemeinwohl geht vor Eigennutz!" Dass und in welchem Umfang Steuern zu zahlen sind, erfolgt in demokratischen Staatswesen auf demokratischem Wege, also durch eine Übereinkunft der Bürger miteinander. Wer dagegen verstößt verdient Strafe. Im Jerusalem der ersten Zeit nach der Hinrichtung des Jesus von Nazareth waren dessen Anhänger übereingekommen, nicht nur etwas vom eigenen Geld in die Gemeinschaftskasse zu tun, sondern ihr ganzes Hab und Gut. "Purer Kommunismus!", höre ich da schon die Schelte von neoliberaler Seite… Ananias und Saphira haben sich, wie die Apostelgeschichte berichtet, nicht an diese Übereinkunft gehalten, sondern vom Geld aus dem Verkauf ihrer Äcker einiges für sich behalten.
Wir erfahren nicht, auf welche Weise Petrus von dieser Hinterziehung Kenntnis erlangt hat. Auch verlassen wir uns nicht auf Gottes Eingreifen, sondern auf das Handeln des Staates, der sich ethischen Prinzipien unterwirft und deshalb Gerechtigkeit herzustellen als seine Aufgabe ansehen muss. |
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