Günter Gloser MdB - Staatsminister für Europa

Parlament
12. März 2010
e-Petitionen mitzeichnen
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Alle Bürgerinnen und Bürger haben laut Grundgesetz das Recht, den Beschluss eines neuen bzw. die Änderung eines bestehenden Gesetzes anzuregen. Dazu gibt es einen Petitionsausschuss des Bundestages, der sich mit diesen Anregungen ausführlich befasst. Neuerdings ist dies aber auch online möglich, was das Verfahren wesentlich vereinfacht, verbessert und mehr Menschen die Möglichkeit gibt, sich daran zu beteiligen.

Das Medium Internet erleichtert das Stellen einer Petition und auch das mühselige Sammeln von Unterschriften. Denn durch Verlinkung und E-Mails können Petitionen schnell und flächendeckend verbreitet und werden.

Eine "e-Petition" steht für einige Wochen auf der Seite des Bundestages und kann von jedermann gelesen, mitgezeichnet oder auch einfach kommentiert werden. Wenn in der Zeichnungsfrist 50.000 Unterschriften zusammenkommen, dann muss (!) die Petition in einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses behandelt zu werden. Doch auch andere Petitionen, die die vorgegebene Unterschriftengrenze nicht erreicht haben, werden dort diskutiert. Zur Sitzung werden auch die jeweiligen Petenten geladen, damit diese ihre Ideen und Anregungen begründen und belegen können.

Mit der Möglichkeit der e-Petition haben die politische Teilhabe, Meinungsäußerung und Willensbildung eine neue Plattform erhalten, die jederzeit genutzt werden kann. Also, machen Sie mit, schauen Sie vorbei unter der Adresse https://epetitionen.bundestag.de/index.php

Zeichnen Sie öffentliche Petitionen, die Sie unterstützen, diskutieren Sie einzelne Forderungen im Forum oder bringen Sie Ihr eigenes Anliegen ein. Mitmachen lohnt sich!

 

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