Parlament
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| 12. Mai 2010 | Reform der Job-Center |
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Urteil des Bundesverfassungsgerichts zwingt zum Handeln: Neue Rechtsgrundlage für Jobcenter, verbesserter Betreuungsschlüssel stärkt Chancen für Arbeitssuchende. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Zusammenarbeit von Kommunen und Bund für verfassungswidrig erklärt hat, weil das Grundgesetz eine Zusammenarbeit von Kommunen und Bund nicht vorsieht. Dem Gesetzgeber wurde die Frist bis zum 31.12.2010 gesetzt, eine neue Rechtsgrundlage für die Arbeit der Jobcenter zu schaffen. Die SPD hat deshalb mit der Koalition einen Kompromiss zur Absicherung der Job-Center verhandelt, der sehr nah an unseren ursprünglichen Forderungen liegt. Die entsprechenden Gesetzentwürfe zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 91e) sowie zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Drs. 17/1554, 17/1555) haben wir am 6. Mai in 1. Lesung im Bundestag beraten. Die gesetzliche Neuregelung ermöglicht es, dass die Hilfe aus einer Hand für Langzeitarbeitslose erfolgreich weitergeführt werden kann. Gegen den Willen von Schwarz-Gelb, die in ihrer Koalitionsvereinbarung die getrennte Aufgabenwahrnehmung vorgesehen hatten, können die Argen jetzt grundgesetzlich abgesichert und als gemeinsame Einrichtung zwischen Kommune und Agentur für Arbeit weitergeführt werden. Das neue Job-Center ist künftig der Regelfall zur Betreuung von Arbeitsuchenden. Der Betreuungsschlüssel in den Job-Centern wird weiter verbessert. Hier konnten wir uns mit einem wichtigen Anliegen durchsetzen. Die entsprechende Betreuungsrelation wird gesetzlich verankert. Als Festlegung für den Schlüssel sind vorgesehen: Ein Arbeitsvermittler für 75 erwerbsfähige Hilfebedürftige unter 25 Jahren und ein Arbeitsvermittler für 150 Hilfebedürftige, die das 25. Lebensjahr vollendet haben. Diese gesetzliche Festlegung stärkt die individuelle Betreuung und verbessert die Chancen von Arbeitsuchenden, wieder in Arbeit zu kommen. |
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