| Der Vertrag von Lissabon - Europas ehrgeiziges Reformprojekt | |
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Am 13. Dezember 2007 unterzeichneten die 27 EU-Staats- und Regierungschefs in Lissabon den europäischen Reformvertrag, den Vertrag von Lissabon. Damit liegt eine erneuerte vertragliche Grundlage für die Europäische Union vor, die nach zähem Ringen schließlich auch von allen EU-Mitgliedstaaten ratifiziert wurde. Dadurch konnte der Vertrag von Lissabon ist ab 1. Dezember 2009 in Kraft treten. Rechtlich betrachtet ist der Vertrag von Lissabon eine Änderung des EU-Vertrages und des EG-Vertrages. D.h. er ersetzt die bestehenden Verträge nicht – er ändert sie lediglich ab. Durch ihn sollen die Entscheidungen innerhalb der EU leichter, demokratischer und transparenter werden. Nach Zielsetzung der Mitgliedstaaten sollte der Vertrag ursprünglich bereits am 1. Januar 2009 in Kraft treten. Durch ein erstes ablehnendes Referendum in Irland und verfassungsrechtliche Bedenken in der Tschechischen Republik kam es zu einer fast einjährigen Verzögerung. Schließlich wurde jedoch auch die tschechische Ratifikationsurkunde am 13. November 2009 vorgelegt und der Vertrag konnte somit am ersten Tag des darauffolgenden Monats in Kraft treten. Der Bundestag stimmte bereits am 24. April 2008 mit großer Mehrheit der Ratifizierung zu. Die Neuerungen auf einen Blick - http://europa.eu/lisbon_treaty/glance/index_de.htm » Hier ist der volle Text des Vertrages zum Download (PDF, 3 MB).
Feierliche Unterzeichnung des Vertrags von Lissabon, Dezember 2007
Das RatifizierungsverfahrenErst durch den Abschluss des Ratifizierungsprozesses in allen 27 EU-Staaten konnten die Reformen in Kraft treten. Dies sollte ursprünglich bis Ende 2008 geschehen, damit hätte das Europäische Parlament bereits im Juni 2009 auf Basis dieser neuen Vertragsgrundlage gewählt werden können. Mit Ausnahme Irlands, wo eine Volksabstimmung vorgeschrieben ist, erfolgte die Ratifizierung in den anderen Ländern durch die Parlamente. Das erste Referendum in Irland scheiterte hauptsächlich durch eine massive populistische Kampagne von Europa-Gegnern gegen den Widerstand aller großen Parteien Irlands und einer relativ geringen Wahlbeteiligung am 12. Juni 2008 mit einer Ablehnung von 53,4% der abgegeben Stimmen. Nach Zugeständnissen des Europäischen Rates an Irland in Hinsicht auf die Sicherstellung des Erhalts der nationalen Souveränität in bestimmten Bereichen, fand am 2. Oktober 2009 ein erneutes Referendum statt, welches mit einer deutlichen Mehrheit von 67, 1% der Stimmen und einer höheren Wahlbeteiligung als noch 2008 den Vertrag von Lissabon akzeptierte. Am längsten zog sich der Ratifizierungsprozess in Tschechien hin. Durch mehrere Klagen konservativer Mitglieder des tschechischen Senats, sowie der Weigerung des Präsidenten Václav Klaus gegen den Widerstand des tschechischen Parlamentes und der Regierung die Ratifizierungsurkunde zu unterzeichnen, zog sich das Verfahren in der Tschechischen Republik solange hin, bis das tschechische Verfassungsgericht die Verfassungsmäßigkeit des Vertrags von Lissabon feststellte. Letztendlich unterzeichnete Klaus die Ratifizierungsurkunde am Tag des Urteilsspruches des Verfassungsgerichts am 3. November 2009 und der Ratifizierungsprozess konnte mit der Hinterlegung der tschechischen Urkunde am 13. November in Rom abgeschlossen werden. Ein Blick zurückDer Vertrag von Lissabon hat eine lange Vorgeschichte und geht auf den gescheiterten „Vertrag über eine Verfassung für Europa“ zurück. Damals – 2003/2004 - hatten Abgeordnete und Regierungsvertreter der EU-Staaten und der Beitrittsländern, Mitglieder des Europäischen Parlaments und der EU-Kommission mehr als eineinhalb Jahre am Entwurf eines „Vertrags über eine Verfassung für Europa“ gearbeitet. Der Verfassungsvertrag wurde am 29. Oktober 2004 in Rom unterzeichnet.
Die EU-Staats- und Regierungschefs unterzeichnen den Verfassungsvertrag in Rom
Am 1. November 2006 sollte die Verfassung dann in allen EU-Mitgliedstaaten in Kraft treten. Dazu musste sie zunächst durch die nationalen Parlamente der damals 25 Mitgliedsstaaten oder durch Volksabstimmung ratifiziert werden. Die Ablehnung Frankreichs und der Niederlande durch Volksabstimmungen bedeutete jedoch das „Aus“ für das Projekt „EU-Verfassung“, obgleich die EU-Verfassung in zahlreichen EU-Staaten ratifiziert wurde.
Im Frühjahr 2005 beschlossen die Staats- und Regierungschefs der EU eine Reflexionsphase, um über Optionen zur „Rettung“ der Verfassung zu beraten. Ein neuer Vorstoß während des deutschen EU-Vorsitzes
Angesichts des ins Stocken geratenen Ratifizierungsprozesses wurde Deutschland beauftragt, im Rahmen seiner EU-Präsidentschaft in der ersten Jahreshälfte 2007 mit den EU-Mitgliedstaaten ausführliche Konsultationen zu führen, um Kompromisslinien auszuloten und einen Ausweg aus der Sackgasse zu finden. Die Berliner Erklärung und ihre FolgenUnd tatsächlich einigten sich die EU-Staats- und Regierungschefs einige Wochen später nach langwierigen und zähen Verhandlungen in der Nacht vom 22. auf den 23. Juni in Brüssel über die neuen vertraglichen Grundlagen der Europäischen Union. Schon vor dem Gipfel hatte sich allerdings abgezeichnet, dass ein Verfassungsvertrag nicht die Zustimmung aller Mitgliedstaaten finden würde. Daher beschloss man in Brüssel einen Reformvertrag, der die bestehenden Verträge ändert.
Bundeskanzlerin Merkel, EP-Präsident Pöttering und Kommissionspräsident Barroso unterzeichnen die Berliner Erklärung
EU-Gipfel im Juni 2007 beendet StillstandImmerhin gelang es der deutschen Ratspräsidentschaft, die wesentlichen Neuerungen des Verfassungsvertrages und damit seine inhaltliche Substanz zu erhalten. Sicherlich wäre an einigen Stellen mehr Gemeinschaftssinn wünschenswert gewesen. Doch es ist insgesamt ein großer Erfolg, dass bei den strittigen Fragen Lösungen gefunden wurden, die auch die Skeptiker eingebunden haben.; Der Vertrag von Lissabon in der PraxisMittlerweile ist der Vertrag von Lissabon von der Theorie in die Praxis übergegangen. Wie im Vertrag vorgesehen hat die Europäische Union nun erstmals mit dem Belgier Herman van Rompuy einen ständigen Präsidenten des Europäischen Rates, sowie mit der Britin Catherine Ashton im Amt der Hohen Vertreterin der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik eine Art „EU-Außenministerin“. Neu erschaffene Institutionen garantieren allerdings noch nicht, dass Europa in Zukunft mit einer Stimme sprechen kann und es sozusagen „eine Telefonnummer“ für Europa gibt - und nicht mehr 27 verschiedene. Wie sich der Vertrag von Lissabon auf die alltägliche Arbeit in Brüssel und Straßburg auswirkt, muss noch abgewartet werden. Viele Gründe sprechen allerdings jetzt schon dafür, dass die Ratifizierung des Vertrages von Lissabon, trotz aller Widrigkeiten, die Handlungsfähigkeit der EU nach Innen und Außen, die demokratische Legitimation der EU, sowie die Transparenz ganz wesentlich erhöht. Die Rahmenbedingungen für ein sozial geprägtes und internationale engagiertes Europa wurden somit erheblich verbessert. Mehr Infos unter |





