Reden
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| 27. Januar 2011 | Rede von Günter Gloser, MdB, zum Plenum 27.1.2011, TOP 16 |
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Antrag LINKE "Keine Unterstützung für die völkerrechtswidrige Besatzungspolitik Marokkos in der Westsahara" (Drs. 17/4271) und Antrag Grüne "Menschenrechtslage in Westsahara" (Drs. 17/4440) Bis zum heutigen Tage ist es nicht zu einem wirklichen Durchbruch im Sinne einer dauerhaften, völkerrechtlich verbindlichen Verhandlungslösung für den Konflikt um die Westsahara gekommen, der nun schon seit 1975 andauert. Seit 1991 besteht zwar formell ein Waffenstillstand zwischen der Polisario und Marokko. Der Konflikt - und vor allem die durch ihn betroffenen Menschen in der Westsahara - warten dennoch weiterhin auf eine dauerhafte und tragende Lösung. Ein Referendum in der Westsahara wäre, im Sinne des Selbstbestimmungs-rechtes der Völker, ein wichtiger erster Schritt in Richtung einer Konfliktlösung gewesen. Doch schon der Versuch des ersten Schrittes, ein Referendum auf dem Gebiet der Westsahara durchzuführen ist im Jahr 2000 am Streit über den Teilnehmerkreis gescheitert. Die gewaltsame Räumung des Protestcamps im sahrauischen Camp Gdaim Izyk bei El Aaiun, im November 2010 durch marokkanische Sicherheitskräfte, zeigt, dass der Konflikt auch 36 Jahre nach seinem Ausbruch noch immer in tödliche Gewalt umschlagen kann. Dieser Gewaltausbruch am 8. November 2010 fiel ausgerechnet mit dem Beginn der dritten Runde der informellen Gespräche über den Status der Westsahara zusammen, zu denen sich Marokko, die Polisario und die Beobachterstaaten Algerien und Mauretanien, in New York trafen. Das Blutvergießen vom 8. November 2010 weckt große Befürchtungen hinsichtlich einer neuen Eskalation des Konfliktes und muss alle Mitglieder des Deutschen Bundestages und die Bundesregierung zu größter Sorge veranlassen. Den Konfliktparteien - und insbesondere der Regierung des Königreiches Marokko - muss unmissverständlich erklärt werden, dass Gewaltverzicht eine Conditio sine qua non für alle weiteren Schritte zur humanitären Unterstützung und zur Konfliktbeilegung ist. Hier sehe ich die Bundesregierung in der Pflicht. Die erneute Gewalteskalation ist auch deshalb umso bedauerlicher, da es in der Vergangenheit umfangreiche Aktivitäten der Vereinten Nationen zur Einhegung und Beilegung des Konfliktes gegeben hat: So haben die Vereinten Nationen 1991 eine eigene Mission für die Einhaltung des Waffenstillstandes und zur Verbesserung der humanitären Situation, die MINURSO, ins Leben gerufen. Die Verlängerung des MINURSO-Mandates steht für den April diesen Jahres an. Im Zuge dieser Mandatsverlängerung besteht nun ein Konflikt zwischen der Polisario und der marokkanischen Regierung über die Aufnahme eines Menschenrechtsmechanismus in das Mandat der MINURSO-Mission. Dieser Konflikt muss - im Sinne der Prävention einer weiteren Eskalation und für die Verbesserung der humanitären Lage der sahrauischen Bevölkerung - unbedingt schnell beigelegt werden. Die Bundesregierung muss in dieser Situation alles ihr Mögliche unternehmen, um die Verlängerung des MINURSO-Mandates zu erreichen. Ohne dieses Mandat wäre die Grundlage für das humanitäre Handeln der Vereinten Nationen in der Westsahara-Region gefährdet. Dies darf auf gar keinen Fall zugelassen werden. Ich will es an dieser Stelle auch nicht versäumen, auf die Baker-Pläne I und II hinzuweisen, in denen die Vereinten Nationen ein umfangreiches Konfliktlösungsszenario entwickelten. Ich halte deren Ziele nach wie vor für aktuell: Der Westsahara sollte entsprechend Baker-Plan II eine weitgehende Autonomie unter marokkanischer Souveränität zugestanden werden. Wesentlicher Bestandteil war ein Abkommen, das folgende Regelungen vorsah:
Die Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben im Jahre 2004 in ihrem interfraktionellen Antrag "Eine politische Lösung für den Westsaharakonflikt voranbringen - Baker-Plan unterstützen" (Drs. 15/2391) eindringlich für diesen Plan geworben. Und obwohl die Vereinten Nationen mit ihrer Resolution 1495 vom 31. Juli 2003 alle Konfliktbeteiligten und Verhandlungspartner aufgefordert haben, dem Plan zuzustimmen, ist dieser aufgrund der Vorbehalte Marokkos gegen den offenen Endstatus gescheitert. Dies soll mich hier aber nicht davon abhalten, nochmals die Grundsätze und Forderungen des Baker-Planes und unseres Antrages von 2004 zu unterstreichen und für Ihre Umsetzung zu werben. Die Vereinten Nationen verfolgen die Umsetzung der Ziele des Baker-Planes nach dessen Scheitern durch direkte Verhandlungen. Hierin sind sie durch alle Bundesregierungen ebenso unterstützt worden, wie bei den sogenannten "guten Diensten", wie z. B. diskreten Verhandlungen um die Freilassung von gefangenen Polisario-Kämpfern. Die EU engagiert sich mit ihrem ECHO-Programm seit vielen Jahren in der Konfliktregion in der humanitären Hilfe. Das Europäische Parlament hat in dem interfraktionellen Entschließungsantrag zur Lage in Westsahara vom 24.11.2010 seine Besorgnis über die jüngste Entwicklung in der Region zum Ausdruck gebracht. In die Frage des Zuganges zu den Fischressourcen im Atlantik vor der Küste der Westsahara, ist Bewegung gekommen. Die Legitimität der Teilhabe der Sahrauis an den Fischvorkommen des eigenen Lebensraumes steht für mich außer Frage. Die marokkanische Regierung hat nach dem Gemeinsamen Ausschuss von EU und Marokko im Februar 2010 die Frage immerhin aufgegriffen und die EU-Kommission erwartet nun nach dem EU-Marokko-Assoziationsausschuss vom 28.10. 2010 eine Wirkungsanalyse von Marokko. Diese Analyse ist unbedingt einzufordern und seitens der EU und der Bunderegierung kritisch zu begutachten. Gerade angesichts der jüngsten wiederaufflammenden Gewalt muss erneut alles dafür getan werden, dass substantielle Verhandlungen zwischen den Konfliktparteien über eine dauerhafte Lösung des Konfliktes unter dem Dach der Vereinten Nationen auf den Weg kommen. Das Format der Verhandlungen ist dabei nachrangig. Entscheidend ist es, dass sie - im Sinne der Krisenprävention und Deeskalation - zunächst eine Verbesserung der Lebensbedingungen der Menschen in der Westsahara erreichen. Ich denke, dass sich alle, die sich länger mit dem Westsahara-Konflikt beschäftigt haben, nicht der Illusion anhängen, diesen Konflikt kurzfristig lösen zu können. Die internationale Gemeinschaft muss den Westsahara-Konflikt aber wieder verstärkt auf die politische Agenda setzen. In diesem Sinne appelliere ich an die Bunderegierung in ihren Aktivitäten für die Menschen der Krisenregion im Rahmen der Vereinten Nationen, in der Europäischen Union und auch bilateral nicht nur nicht nachzulassen, sondern sie zu forcieren. Ein Mehr an regionaler Stabilität im Nordwesten Afrikas ist nicht nur im Interesse der EU und der gesamten Weltgemeinschaft, es sollte vor allem im Interesse der Anrainerstaaten der Konfliktregion liegen. Die neuesten Entwicklungen im Maghreb zeigen, dass die Region in eine Phase sozialer und politischer Veränderungen Eintritt. Aus diesem Grund liegt in der Verbesserung der regionalen Integration des Nordwestens des afrikanischen Kontinentes eine Entwicklungschance - auch für neue Wege zur Lösung der Westsahara-Frage. Die Staaten der Region müssten erkennen, welche Vorteile eine regionale Integrationspolitik zwischen den Nachbarn nicht nur außenpolitisch, sonder auch innenpolitisch und ökonomisch für sie brächte. Die unbestreitbaren Vorteile der Geschichte der Integration Europas nach dem Zweiten Weltkrieg könnten für sie eine Inspiration für mehr regionale Integration sein. Wir Europäer dürfen nicht müde werden, den größten Gewinn der EU-Integration, die Sicherung des Friedens innerhalb ihrer Grenzen, allen Weltregionen als nachahmungswürdig zu empfehlen. Daher möchte ich aus aktuellem Anlass mit dem Aufruf zu einer verbesserten Süd-Süd-Kooperation in Norden Afrikas enden. |
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