Reden
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| 03. Juni 2006 | EU-Fortschrittsberichte zu Bulgarien und Rumänien |
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Rede vor dem Bundestag am 1. Juni 2006 zu den Fortschrittsberichten zu Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Der Beitritt Rumäniens und Bulgariens bildet den Abschluss der fünften Erweiterungsrunde der Europäischen Union. Er stellt damit – das muss immer wieder betont werden – in historischer Perspektive einen konsequenten Schritt hin zum Zusammenwachsen Europas nach der überwundenen Teilung in Ost und West dar. Auch wenn es manchmal in Vergessenheit geraten ist: Die Beitrittsländer haben unter großen Anstrengungen in den Jahren nach der Zeitenwende von 1989 ihre politische, wirtschaftliche und rechtliche Entwicklung an dem Standard der Europäischen Union ausgerichtet. Die Bundesregierung hat den Beitritt der mittel- und osteuropäischen Staaten zur Europäischen Union von Anfang an unterstützt und gefördert. Dieser Politik liegt die Erkenntnis zugrunde, dass es eine historische Verantwortung Deutschlands gibt, zur Überwindung der Teilung Europas beizutragen, die das Ergebnis des vom nationalsozialistischen Deutschland ausgehenden Zweiten Weltkrieges war. Die Einigung Europas liegt aber gerade im Interesse Deutschlands, dessen Mittellage in Europa oft tragische Auswirkungen gehabt hat, und das sich jetzt erstmals in seiner Geschichte nur noch von Staaten umgeben findet, mit denen es freundschaftlich verbunden ist. Für den Beitritt sprechen aber auch politische und wirtschaftliche Vorteile in beide Richtungen. Die Aufnahme von Bulgarien und Rumänien erhöht die Sicherheit in der Region und in Europa, erschließt neue Märkte und Handelsbeziehungen, wiederum in beide Richtungen. Ich füge hinzu: Sie stärkt, ergänzt und bereichert aber auch die kulturelle Vielfalt in Europa. Voraussetzung für einen Beitritt aber ist und bleibt: Die Beitrittsländer müssen die 1993 in Kopenhagen aufgestellten politischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Kriterien erfüllen. Nur so kann der Beitritt für beide Seiten zum gemeinsamen Vorteil gereichen. Die Bundesregierung wird darauf bestehen, dass dies von der Kommission konstant überwacht wird. Ich glaube aber auch an dieser Stelle sagen zu können: Die von der Europäischen Kommission am 16. Mai vorgelegten Monitoring-Berichte sind eine objektive und ehrliche Bestandsaufnahme der Beitrittsvorbereitungen von Bulgarien und Rumänien. Gegenüber dem letzten Jahr haben beide Länder erhebliche Fortschritte bei ihren Vorbereitungen auf den EU-Beitritt erzielt. Besonders weit ist dabei Rumänien, das die Bereiche, in denen, wie es definiert wird, „ernste Besorgnis“ hinsichtlich der Beitrittsreife besteht, von 14 auf vier deutlich reduzieren konnte. Verstärkte rumänische Anstrengungen sind noch in Teilbereichen der Landwirtschaft und bei der Umsetzung des EU-Mehrwertsteuersystems erforderlich. Dabei handelt es sich aber vorwiegend – auch das sollte unterstrichen werden – um technische Fragen. Diese können nach Auffassung der Bundesregierung bis zum 1. Januar 2007 mit vermehrten Anstrengungen geregelt werden. Bulgarien, das andere Land, hat die Zahl der Bereiche, in denen die ernste Besorgnis hinsichtlich der Beitrittsreife bestand, ebenfalls deutlich von 16 auf sechs reduziert. Neben Defiziten in Teilbereichen der Landwirtschaft geben allerdings besonders die fehlenden Fortschritte im Bereich Justiz und Inneres, bei der Bekämpfung von Korruption, organisierter Kriminalität und Geldwäsche, Anlass zur Sorge. Notwendige Rechtsvorschriften sind bereits erlassen worden, doch es fehlen die vorzeigbaren Resultate bei ihrer Umsetzung. Auch das ist ein Punkt, den wir in vorangegangenen Beitrittsphasen erlebt haben. Insofern ist der Appell an beide Länder richtig und wichtig, allen Nachdruck darauf zu legen, dass die Vorschriften auch umgesetzt werden. Die erreichten Fortschritte zeigen, dass das Monitoring-Verfahren der Kommission die gewünschten Resultate erzielt. Die Europäische Kommission hat ihre Empfehlungen für den Beitritt zum 1. Januar 2007 mit der Bedingung verbunden, dass beide Länder bis zum Herbst konkrete Fortschritte in den Bereichen mit 1) Defiziten erzielen. Damit werden zum einen die bereits erreichten Fortschritte der Beitrittsländer anerkannt – das ist wichtig –, zum anderen bleibt aber der Druck auf die Beitrittsländer aufrechterhalten, ihre Reformbemühungen fortzusetzen und auch substanziell zu verstärken. Darüber hinaus behält sich die Kommission das Recht vor, Schutzmaßnahmen zu ergreifen, die sicherstellen, dass negative Auswirkungen noch verbleibender Defizite, zum Beispiel auf den Binnenmarkt, verhindert werden. Diese Maßnahmen können bis zu drei Jahre nach dem Beitritt ergriffen werden und auch noch darüber hinaus angewandt werden. Es kann zum Beispiel – das ist gelegentlich auch bei uns in der öffentlichen Debatte ums Geld schon deutlich geworden – die Auszahlung von EU-Geldern gesperrt werden, wenn die Voraussetzungen für eine Kontrolle der Verwendung dieser Gelder in den Beitrittsländern nicht sichergestellt ist, oder es können steuerliche Grenzkontrollen aufrechterhalten werden, wenn die Mehrwertsteuererhebung in den Beitrittsländern eben nicht EU-konform ist. Wir begrüßen, dass der Beitritt beider Länder in greifbare Nähe gerückt ist. Wir sehen aber noch erheblichen Reformbedarf in beiden Ländern. Die verbleibende Zeit bis zum Beitritt und darüber hinaus muss für weitere substanzielle und nachhaltige Reformen genutzt werden. Es darf nicht bei politischen Willensbekundungen bleiben, vielmehr müssen die gesetzlichen Maßnahmen auch verabschiedet und umgesetzt werden. Die Bundesregierung hat mit der Weiterleitung des Entwurfs des Vertragsgesetzes an den Bundesrat alles Erforderliche getan, um die rechtzeitige Ratifizierung des Beitrittsvertrages zu ermöglichen. Das Verfahren liegt nun in den Händen von Bundesrat und Bundestag. Es ist gewährleistet, dass beide, Bundestag wie Bundesrat, die abschließende Entscheidung auch in Kenntnis des Monitoring-Berichtes, dessen Vorlage für den Herbst vorgesehen ist, wie wir es auch in der Koalitionsvereinbarung ausgedrückt haben, treffen können. Wir sind daher zuversichtlich, dass Deutschland die Ratifizierung rechtzeitig bis zum Jahresende abschließen kann. Beim informellen Treffen der Außenminister am vergangenen Wochenende in Österreich war man sich darüber einig, dass eine grundsätzliche Debatte über die Erweiterung notwendig ist. Aus unserer Sicht soll diese Debatte spätestens während der finnischen Präsidentschaft zum Abschluss gebracht werden. Die österreichische Präsidentschaft wird ihrerseits die Kommission bitten, zusammen mit dem Erweiterungspaket im Herbst einen umfassenden Bericht zur Aufnahmefähigkeit der EU vorzulegen. Auf der Grundlage dieses Berichts soll der Europäische Rat im Dezember die Grundsatzdebatte über die Erweiterung fortführen und mit seinen Schlussfolgerungen Ergebnisse produzieren. Die Bundesregierung unterstützt diesen Fahrplan. Aus unserer Sicht ist die Grundsatzdebatte notwendig und kommt zum rechten Zeitpunkt. Wir brauchen für die Erweiterung einen erneuerten Ansatz, der eine Fortsetzung des Erweiterungsprozesses mit Augenmaß ermöglicht. Der zu erwartende Bericht der Kommission zur Aufnahmefähigkeit ist deshalb willkommen. In der nationalen Debatte – ich komme zum Schluss – kommt zunehmend ein deutliches Maß an Unsicherheit und Besorgnis der Bürger über die Zukunft Europas zum Ausdruck. Es ist klar: Wir werden stärker als bisher darüber nachdenken müssen, wie wir den Menschen wieder das Gefühl geben, in einer Union zu leben, die ihnen gerade im Zeitalter der Globalisierung langfristig Wohlstand und soziale Sicherheit garantiert. Das ist unsere gemeinsame Verantwortung. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und der FDP) |
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